Amtliche Bekanntmachungen


Jahresabschluss und Prüfbericht 2021 des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land



AKTIVA                     823.816,50

PASSIVA                   823.816,50

 

ERTRÄGE                1.282.600,60

AUFWENDUNGEN  1.250.843,91    

 

JAHRESGEWINN          31.756,69 €

Der Jahresüberschuss in Höhe von 31.756,69 Euro wird als Ergebnisvortrag im Zweckverband belassen. Das Eigenkapital wird mit dem ausgewiesenen Betrag entsprechend verändert.

Eschwege, den 29.11.2022

Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Nicole Rathgeber, Verbandsvorsitzende

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Eschwege, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Eschwege, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

-vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.


Kassel, den 3. November 2022

Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
 

Prof. Dr. Uwe Lauerwald

Wirtschaftsprüfer
 

Dipl.-Oec. Jörn Linke

Wirtschaftsprüfer

 


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