Der Goldene Scheckenfalter ist eine einst häufige Art, die heute vom Aussterben bedroht ist. Einer seiner letzten Bestände in Hessen liegt im Geo-Naturpark Frau-Holle-Land und wird gezielt gefördert.
Erscheinungsbild
Wie der Name Goldscheckenfalter (Euphydryas aurinia) bereits sagt, sind die Flügels dieses Schmetterlings (Spannweite 35 bis 38 mm) durch sein geschecktes Muster in Orangetönen gekennzeichnet. Er ist gut an der orangen Binde am Hinterrand der Flügel erkennbar. Die Flügelunterseite ist cremefarben und orange gefärbt. An seine Färbung ist auch sein Fachname aurinia angelehnt, was „goldfarben“ bedeutet.
Lebensraum und Entwicklung
Der Tagfalter wird aufgrund seiner zwei Raupenfutterpflanzen auch Skabiosen- oder Abbiss-Scheckenfalter genannt. Er legt seine Eier fast ausschließlich an Blätter der Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) oder des Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis). Damit ist er auf extensive Magerrasen angewiesen, die im Fall der Skabiose Halbtrockenrasen sein können. Vor allem ist er aber auf Feuchtwiesen mit Teufelsabbiss zu finden. Der Fachname Euphydryas ist aus dem Griechischen von „Schöne Wassernymphe“ abgeleitet und bezieht sich auf seine feuchten Lebensräume.
Die Raupen schlüpfen im Sommer und leben zusammen in einem Gespinst. Sie überwintern gemeinsam als Raupe in einem Wintergespinst, leben im Frühjahr bis zum Verpuppen einzeln und fliegen von etwa Mitte Mai bis Mitte Juni als fertiger Schmetterling.
Verbreitung und Rückgang
Der Goldscheckenfalter war bis Mitte des 20. Jahrhunderts in Mitteleuropa eine weit verbreitete und häufige Art. Seit den 1970er und 1980er Jahren erfolgte ein massiver Einbruch durch Intensivierung, Entwässerung und Trockenheit, Verbuschung und Zerschneidung seiner Lebensräume. Heute ist er einer der seltensten Schmetterlinge Hessens und laut Roter Lister vom Aussterben bedroht (RL HE 1, RL D 2). Seine beiden letzten Vorkommen in Hessen liegen im Werra-Meißner-Kreis (Trockenbiotope) und in der Rhön (Feuchtbiotope), was eine besondere Verantwortung für seinen Schutz bedeutet.
Schutz und Pflege
Sein letztes Vorkommen in Nordhessen wird seit Jahren eng betreut und durch den Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz des Werra-Meißner-Kreises gepflegt. Dazu gehören die Abstimmung der Bewirtschaftung, um Verluste der Raupen zu verhindern, die Pflege seines Lebensraums mit der Raupenfutterpflanze und ein Monitoring.
Wiederansiedlung
Durch nur einen verbleibenden Standort ist der Goldene Scheckenfalter extrem gefährdet. Er kam in den letzten Jahrzehnten noch in mehreren Naturschutzgebieten im Werra-Meißner-Kreis sowie am Grünen Band vor, wo auch jetzt passende Lebensräume für ihn bestehen. Der letzte Bestand ist allerdings zu gering, um sich selbständig wieder auszubreiten. Um sein Vorkommen zu stützen und wieder auf ehemalige Lebensräume auszuweiten, wurde im Jahr 2024 durch den Landschaftspflegeverband (LPV) beim Geo-Naturpark Frau-Holle-Land mit der Oberen Naturschutzbehörde ein Wiederansiedlungsprojekt mit Tieren aus der Rhön gestartet.
Mit Nadel und Faden
Eine Umsiedlung von Raupen wäre möglich – würde allerdings auch Parasitoide wie Schlupfwespen (Parasiten, die ihren Wirt töten) mitbringen. Daher wurden Eier (noch ohne Parasiten) auf Blättern der Futterpflanze aus der Rhön nach Nordhessen ans Grüne Band gebracht. Diese müssen direkten Kontakt zu den lebenden Blättern der Skabiosen haben. Eine etwas ungewöhnliche Technik führte hier zum Erfolg: die Blätter wurden samt Eiern auf die neue Pflanze aufgenäht.
Erste Erfolge
Die Raupen sind geschlüpft und haben sich im Jahr 2025 als Schmetterlinge erfreulicherweise bereits erfolgreich vermehrt. Umsiedlungen von diesem Standort und aus der Rhön in weitere Gebiete im Werra-Meißner-Kreis (Trocken- und Feuchtbiotope) sind ab 2026 geplant.
Warum genau diese Art?
Die berechtigte Frage lautet: Warum wird für diesen Schmetterling solcher Aufwand betrieben?
Zum einen ist die Art durch ihre Lebensraumansprüche ein hochgradiger Spezialist. Ihr Vorkommen oder Rückgang sagt viel über den Zustand der extensiven Wiesen und des Feuchtgrünlands aus und ist somit ein wichtiger Indikator für unsere Ökosysteme. Zum anderen ist der Schmetterling eine „Schirmart“, Schutz und Aufwertung seiner Lebensräume kommt einer Vielzahl an seltenen Tier- und Pflanzenarten zugute. Aus diesen Gründen ist die Art im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet, ihr Schutz und Erhalt sind somit europaweit verpflichtend.
Der LPV beim Geo-Naturpark setzt Schutzprojekte zu weiteren Schirmarten wie dem Thymian-Ameisenbläuling und dem Glücks-Widderchen im Werra-Meißner-Kreis um.
Stand: Februar 2026