Unsere Leistungen

Das Angebot des Landschaftspflegeverbands (LPV) beim Geo-Naturpark orientiert sich an den satzungsgemäßen Aufgaben des Zweckverbandes, räumlich beschränkt auf den Werra-Meißner-Kreis (WMK). Hier entwickeln und begleiten wir im Auftrag der hessischen Landesregierung daher Projekte, die konkret die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hess. Naturschutzgesetzes (vgl. Maßnahmen nach § 3 Abs. 4 b der Satzung) zum Ziel haben:

  • Unterstützungsleistungen zur Aufstellung und Durchführung der Bewirtschaftungspläne Natura-2000 (§ 5 Abs. 2 HAGBNatSchG)
  • Umsetzung der Artenhilfsprogramme oder Bewirtschaftungspläne für Anhangarten der FFH- und VS-Richtlinie (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 HAGBNatSchG i. V. m. § 38 Abs. 2 Satz 1 oder § 44 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG)
  • Pflege und Entwicklung von Biotopverbunden (§ 21 BNatSchG, Art. 10 FFH-RL) einschließlich gesetzlich geschützter Biotoptypen (§ 30 BNatSchG, § 13 HAG-BNatSchG) sowie Beiträge zur Umsetzung von § 21 Abs. 5 BNatSchG, Synergieprojekte WRRL-Natura 2000 und Revitalisierung von Auen
  • Beiträge zur Umsetzung des Klimaplans
  • Beiträge zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie C II Arten und Lebensräume der Hessen-Liste
  • Erschließung von Fördermitteln Dritter für Naturschutzprojekte - insbesondere Fördermittel des Bundes und der EU
  • Beratung Dritter, insbesondere auch der Kommunen, zur naturschutzgerechten Umsetzung ihrer Aufgaben im Rahmen der Hessischen Biodiversitätsstrategie und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

 

Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, nach und nach Angebote zu entwickeln, die dazu beitragen, die folgenden Ziele zu erreichen:

  • Erhaltung und Pflege besonderer Biotope, reizvoller Landschaftsbilder und ökologisch wertvoller Flächen auch außerhalb von Schutzgebieten
  • Beitrag zur umfassenden, fachlichen Qualifizierung von Akteuren, die sich im Naturschutz und der Landschaftspflege engagieren
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
  • Öffentlichkeitsarbeit, um über die Akteure der Landschaftspflege hinaus alle Menschen der Region für die Belange unserer heimischen Natur und der sie nutzenden Menschen zu sensibilisieren
  • Beratungsleistung für Landwirte zur naturschutzfachlichen Optimierung der Flächennutzung in enger Kooperation mit dem Fachdiensten des WMK
  • Mitwirkung bei Flurneuordnungsverfahren


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