AKTIVA 1.443.282,90
PASSIVA 1.443.282,90
ERTRÄGE 2.332.544,66
AUFWENDUNGEN 2.045.255,51
JAHRESGEWINN 287.289,15 €
Der Jahresüberschuss in Höhe von 287.289,15 Euro wird als Ergebnisvortrag im Zweckverband belassen. Das Eigenkapital wird mit dem ausgewiesenen Betrag entsprechend verändert.
Eschwege, den 25.11.2025
Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land
Nicole Rathgeber, Verbandsvorsitzende
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Eschwege, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Eschwege, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
-entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Hessen i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
-vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen nach § 26 EigBGes i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Kassel, den 9. Oktober 2025
Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Manuel Wiedemann
Wirtschaftsprüfer
Jörn Linke
Wirtschaftsprüfer





