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Jahresabschluss und Prüfbericht 2019 des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 5 Nr. 11 und § 27 (3) des Eigenbetriebsgesetzes den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2019 am 26. November 2020 bei einer Bilanzsumme von 524.811,08 Euro mit folgendem Endbeträgen festgestellt:

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 5 Nr. 11 und § 27 (3) des Eigenbetriebsgesetzes den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2019 am 26. November 2020 bei einer Bilanzsumme von 524.811,08 Euro mit folgendem Endbeträgen festgestellt:

AKTIVA                                  524.811,08

PASSIVA                               524.811,08

 

ERTRÄGE                               886.105,69

AUFWENDUNGEN                  775.426,60

 

Jahresgewinn                            110.679,09

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 110.679,09 Euro wird als Ergebnisvortrag im Zweckverband belassen. Der Vorstand ist entlastet.

Gem. § 27 (4) EigBGes werden Bilanz und Erfolgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

 

Eschwege, den 09. Dezember 2020

Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Stefan G. Reuß, Verbandsvorsitzender

 

Bestätigungsvermerk

Die Revision des Werra-Meißner-Kreises hat den Jahresabschluss mit den vorgelegten Anlagen des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land Werratal-Meißner-Kaufunger Wald zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung i. V. m. §§ 27 Abs. 2 und 31 Abs. 1 und EigBGes vorgenommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Verbandsvorstandes durch die Verbandsversammlung entgegenstehen würden. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss einschließlich der Anlagen im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Zweckverbandes. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes bleibt gemäß § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung der Verbandsversammlung vorbehalten.

Witzenhausen, 2. November 2020

Prüfer: Manegold

Leiter der Revision des WMK: Schreiber

(Siegel)

 

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