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Jahresabschluss und Prüfbericht 2018 des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 5 Nr. 11 und § 27 (3) des Eigenbetriebsgesetzes den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 am 12. November 2019 bei einer Bilanzsumme von 339.515,25 Euro mit folgendem Endbeträgen festgestellt:

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 5 Nr. 11 und § 27 (3) des Eigenbetriebsgesetzes den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 am 12. November 2019 bei einer Bilanzsumme von 339.515,25 Euro mit folgendem Endbeträgen festgestellt:

AKTIVA                                  339.515,25

PASSIVA                                339.515,25

 

ERTRÄGE                                692.427,55

AUFWENDUNGEN                  651.123,78

 

Jahresgewinn                            41.303,77

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 41.303,77 Euro wird als Ergebnisvortrag im Zweckverband belassen. Der Vorstand ist entlastet.

Gem. § 27 (4) EigBGes werden Bilanz und Erfolgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

 

Eschwege, den 11. Dezember 2019

Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Stefan G. Reuß, Verbandsvorsitzender

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebreicht des Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-Entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslands Hessen i. V. mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

-vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschlcuss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslands Hessen i. V. mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Kassel, den 10. Oktober 2019

sp + p Strecker Berger + Partner bmH, Wirtschaftsprpüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwälte

gez. Michael Krug, Wirtschaftsprüfer

Heiner Eggert, Wirtschaftsprüfer

(Siegel)

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