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Jahresabschluss und Prüfbericht 2017 des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 5 Nr. 11 und § 27 (3) des Eigenbetriebsgesetzes den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017 am 7. November 2018 bei einer Bilanzsumme von 281.517,16 Euro mit folgendem Endbeträgen festgestellt:

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 5 Nr. 11 und § 27 (3) des Eigenbetriebsgesetzes den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017 am 7. November 2018 bei einer Bilanzsumme von 281.517,16 Euro mit folgendem Endbeträgen festgestellt:

AKTIVA                                  281.517,16

PASSIVA                                281.517,16

 

ERTRÄGE                                673.807,04

AUFWENDUNGEN                    656.667,72

 

Jahresgewinn                            17.139,32

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 17.139,32 Euro wird als Ergebnisvortrag im Zweckverband belassen. Gleichzeitig wird dem Vorstand Entlastung erteilt.

Gem. § 27 (4) EigBGes werden Bilanz und Erfolgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

 

Eschwege, den 21. November 2018

Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Stefan G. Reuß, Verbandsvorsitzender

 

Prüfvermerk der Revision

Die Revision des Werra-Meißner-Kreises hat den Jahresabschluss mit den vorgelegten Anlagen des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung i. V. m. §§ 27 Abs. 2 und 31 Abs. 1 und EigBGes vorgenommen.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Verbandsvorstandes durch die Verbandsversammlung entgegenstehen würden.

Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss einschließlich der Anlagen im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Zweckverbandes.

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes bleibt gemäß § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung der Verbandsversammlung vorbehalten.

 

Witzenhausen, 15. Oktober 2018

Prüferin, Schenker                                   Der Leiter der Revision des Werra-Meißner-Kreises, Schreiber

Siegel

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