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Feuer im Wald und Waldbrandgefahr

Umsichtiges Handeln ist allgemein geboten.

Offenes Feuer im Wald ist zwischen dem 1. März und 31. Oktober nicht erlaubt. Wo und wie groß aktuell Waldbrandgefahr herrscht zeigt der Deutsche Wetterdienst unter diesem Link: https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Hinweise bei Waldbrandgefahren:

  • Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze.
  • Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern und Grasflächen frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und andere Hilfsdiensten. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote.
  • Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
  • Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

 

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