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EU-Kurzzeitvermietungsverordnung

Am 20. Mai 2026 endet die Frist für die Umsetzung der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung in den Mitgliedstaaten.

Der Gesetzentwurf auf Bundesebene, das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG), liegt derzeit im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages. Zwischen den Fraktionen herrschen noch Unstimmigkeiten, sodass derzeit nicht absehbar ist, wann das Plenum abschließend berät. Daher ist offen, ob das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt oder sich verzögert. Derzeit prüft die Bundesregierung zudem, ob die Bundesländer eigene Gesetze erlassen müssen, um Kommunen ein Registrierungsverfahren zu ermöglichen. Unklar ist auch, ob die Länder die Registrierungspflicht nur auf Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung beschränken dürfen oder ob alle Kommunen mitmachen können. Bayern hat sein Zweckentfremdungsgesetz kürzlich angepasst, wobei ein Registrierungsverfahren nur von solchen Kommunen eingeführt werden kann, die über eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung verfügen. Dies schränkt den Kreis der anwendenden Kommunen in Bayern erheblich ein.

Der DTV setzt sich gemeinsam mit dem Deutschen Ferienhausverband und weiteren Verbänden nachdrücklich dafür ein, dass alle interessierten Kommunen ein Registrierungsverfahren einführen können. Eine Beschränkung auf sogenannte Zweckentfremdungsstädte würde dem Ziel der EU-Verordnung, Transparenz im Markt der Kurzzeitvermietungen zu schaffen, widersprechen

Quelle: Hessischer Tourismusverband e.V.

 

Unser Hinweis für die Gastgebenden im Geo-Naturpark Frau-Holle-Land:

Aktuell besteht keinerlei Handlungsbedarf für Sie! Derzeit besteht nur eine Registrierungspflicht in Kommunen, die ein Zweckentfremdungsgesetz für Wohnraum verabschiedet haben. Das trifft auf keine Kommune in unserem Naturpark zu.

Lediglich in Bad Sooden-Allendorf gibt es eine Pflicht zur Registrierung im Zusammenhang mit der Kurtaxabgabe (Kernstadt Bad Sooden-Allendorf, Dudenrode) bzw.  des Tourismusbeitrags seit 1. Januar 2025 in den übrigen Stadtteilen. Sollten Sie als Gastgeber in Bad Sooden-Allendorf noch keine Abgaben für Ihre Gäste abführen, sprechen Sie bitte die Kolleg:innen der örtlichen Tourist Information an, Tel. 05652 95870.

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