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12. Änderungssatzung des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September2020 (GVBl S.573) i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl S. 416) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 29.11.2022 folgende Änderungssatzung zu ihrer Verbandssatzung beschlossen:

Arbeitsfassung der Satzung mit 12. Änderungssatzung des Zweckverbands Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

12. Änderungssatzung

zu der Satzung des Zweckverbandes

„Geo-Naturpark Frau-Holle-Land“ vom 15.12.1961

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September2020 (GVBl S.573) i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl S. 416) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 29.11.2022 folgende Änderungssatzung zu ihrer Verbandssatzung beschlossen:

 

Artikel I

 

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

„Der Landkreis Kassel, der Werra-Meißner-Kreis sowie die Gemeinden Nentershausen und Cornberg schließen sich zu einem Zweckverband zusammen.“

 

2.
§ 2 (1) wird wie folgt geändert:
 

„Der Verband führt die Bezeichnung „Geo-Naturpark Frau-Holle-Land“. Er hat seinen Sitz in Meißner-Germerode.“

 

3.

§ 3 wird wie folgt geändert:
 

„Das Gebiet des Geo-Naturparks umfasst eine Fläche von 115.639,4 ha. Zum Geo-Naturparkgebiet gehören die Gesamtflächen der nachfolgenden Kommunen:

 

Neu-Eichenberg

Witzenhausen

Bad Sooden-Allendorf

Berkatal

Meinhard

Meißner

Eschwege

Wanfried

Waldkappel

Wehretal

Weißenborn

Ringgau

Nieste

Kaufungen

Gutsbezirk Kaufunger Wald

Sontra

Herleshausen

Großalmerode

Hessisch Lichtenau

Helsa

Söhrewald

 

Zum Geo-Naturparkgebiet gehören Teilflächen der nachfolgenden Kommunen:

 

Lohfelden

Niestetal

Fuldabrück

Nentershausen

Cornberg
 

Die Grenzen des Geo-Naturparks ergeben sich aus der als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Karte im Maßstab 1:50.000. Die Karte liegt zur Einsicht bei der Verwaltungsstelle des Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Klosterfreiheit 34 A, 37290 Meißner, aus.“

 

4.

§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

"Die Verbandsversammlung besteht aus 4 Vertretern/Vertreterinnen des Landkreises Kassel und 8 Vertretern/Vertreterinnen des Werra-Meißner-Kreises sowie einem Vertreter/einer Vertreterin der Gemeinde Nentershausen und einem Vertreter/einer Vertreterin der Gemeinde Cornberg."

 

5.

§ 20 (3) wird wie folgt geändert:

„Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen bekanntzumachen, so werden diese bei der Verwaltungsstelle des Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Klosterfreiheit 34 A, 37290 Meißner während der Dienststunden für die Dauer von zwei Wochen zu jedermanns Einsicht ausgelegt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“

 

6.

§ 21 wird wie folgt geändert:

„Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

 

Art. II

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Meißner, den 31.03.2023

 

Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Nicole Rathgeber

Verbandsvorsitzende

 

GENEHMIGUNG

Aufgrund des § 21 Abs 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl. S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416), wird die am 29. November 2022 von der Verbamndsversammlung des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land beschlossene

Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes 

Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

aufsichtsbehördlich genehmigt.

RPKS - Z5-03 m 10/26-2017/3

(Siegel)

Kassel, 15. März 2023

Regierungspräsidium Kassel

Im Auftrag

Tampe

 

 

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