12. Änderungssatzung
zu der Satzung des Zweckverbandes
„Geo-Naturpark Frau-Holle-Land“ vom 15.12.1961
Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September2020 (GVBl S.573) i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl S. 416) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 29.11.2022 folgende Änderungssatzung zu ihrer Verbandssatzung beschlossen:
Artikel I
1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
„Der Landkreis Kassel, der Werra-Meißner-Kreis sowie die Gemeinden Nentershausen und Cornberg schließen sich zu einem Zweckverband zusammen.“
2.
§ 2 (1) wird wie folgt geändert:
„Der Verband führt die Bezeichnung „Geo-Naturpark Frau-Holle-Land“. Er hat seinen Sitz in Meißner-Germerode.“
3.
§ 3 wird wie folgt geändert:
„Das Gebiet des Geo-Naturparks umfasst eine Fläche von 115.639,4 ha. Zum Geo-Naturparkgebiet gehören die Gesamtflächen der nachfolgenden Kommunen:
Neu-Eichenberg
Witzenhausen
Bad Sooden-Allendorf
Berkatal
Meinhard
Meißner
Eschwege
Wanfried
Waldkappel
Wehretal
Weißenborn
Ringgau
Nieste
Kaufungen
Gutsbezirk Kaufunger Wald
Sontra
Herleshausen
Großalmerode
Hessisch Lichtenau
Helsa
Söhrewald
Zum Geo-Naturparkgebiet gehören Teilflächen der nachfolgenden Kommunen:
Lohfelden
Niestetal
Fuldabrück
Nentershausen
Cornberg
Die Grenzen des Geo-Naturparks ergeben sich aus der als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Karte im Maßstab 1:50.000. Die Karte liegt zur Einsicht bei der Verwaltungsstelle des Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Klosterfreiheit 34 A, 37290 Meißner, aus.“
4.
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
"Die Verbandsversammlung besteht aus 4 Vertretern/Vertreterinnen des Landkreises Kassel und 8 Vertretern/Vertreterinnen des Werra-Meißner-Kreises sowie einem Vertreter/einer Vertreterin der Gemeinde Nentershausen und einem Vertreter/einer Vertreterin der Gemeinde Cornberg."
5.
§ 20 (3) wird wie folgt geändert:
„Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen bekanntzumachen, so werden diese bei der Verwaltungsstelle des Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Klosterfreiheit 34 A, 37290 Meißner während der Dienststunden für die Dauer von zwei Wochen zu jedermanns Einsicht ausgelegt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“
6.
§ 21 wird wie folgt geändert:
„Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
Art. II
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Meißner, den 31.03.2023
Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land
Nicole Rathgeber
Verbandsvorsitzende
GENEHMIGUNG
Aufgrund des § 21 Abs 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl. S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416), wird die am 29. November 2022 von der Verbamndsversammlung des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land beschlossene
Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes
Geo-Naturpark Frau-Holle-Land
aufsichtsbehördlich genehmigt.
RPKS - Z5-03 m 10/26-2017/3
(Siegel)
Kassel, 15. März 2023
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag
Tampe





