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10. Änderungssatzung des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 07.11.2018 folgende Änderungssatzung zu ihrer Verbandssatzung beschlossen:

Arbeitsfassung der Satzung mit 12. Änderungssatzung des Zweckverbands Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

 

10. Änderungssatzung

 

zu der Satzung des Zweckverbandes „Geo-Naturpark Frau-Holle-Land“

vom 15.12.1961, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 18.01.2018

 

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 07.11.2018 folgende Änderungssatzung zu ihrer Verbandssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

1.             § 1 wird wie folgt geändert:

 

Der Landkreis Kassel, der Werra-Meißner-Kreis sowie die Gemeinde Nentershausen schließen sich zu einem Zweckverband zusammen.

 

2.             § 5 Abs. 1 erhält die folgende Fassung:

 

Die Verbandsversammlung besteht aus 4 Vertretern/Vertreterinnen des Landkrei- ses Kassel, 8 Vertretern/Vertreterinnen des Werra-Meißner-Kreises sowie einem Vertreter/einer Vertreterin der Gemeinde Nentershausen.

 

3.             § 17 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst:

Zudem hat der Geo-Naturpark Frau-Holle-Land in den Tageszeitungen „HNA- Ausgaben für die Stadt und den Landkreis Kassel“, „HNA-Witzenhäuser Allgemei- ne“, „HNA-Rotenburg-Bebraer Allgemeine“ und „Werra-Rundschau“ auf die Be- kanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hin- zuweisen.

 

Art. II

 

Die Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Eschwege, den 14.12.2018

 

Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Reuß Verbandsvorsitzender

 

Genehmigung

Aufgrund des § 21 Abs. 3 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), wird die am 07. November 2018 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Meißner-Kaufunger Wald beschlossene

10. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

aufsichtsbehördlich genehmigt.

Kassel, 11. Dezember 2018

Regierungspräsidium Kassel

RPKS-Z5-03 m 10/26-2017/1

Siegel                      

Im Auftrag (Schulze)

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